Die Abgabe Ihrer nächsten Steuererklärung steht mal wieder vor der Tür. Sie überlegen, wie Sie diese lästige Pflicht schnell und und unbürokratisch erledigt bekommen.
Es gibt viele Möglichkeiten, die jährliche Steuererklärung anzufertigen. Wir möchten Ihnen im folgenden einige Hilfestellungen geben.
Zunächst gilt es die Entscheidung zu treffen, ob man die Sache alleine angehen kann oder ob man die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen möchte, der aufgrund seines Fachwissens die beste Unterstützung leisten kann. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, bieten sich bei uns verschiedene Möglichkeiten und Wege an.
Zu Beginn der Zusammenarbeit sollte immer ein Gespräch zwischen Mandant und Steuerberater stattfinden, in dem geklärt wird
Über unsere internetbasierten Online-Plattform Steuerbüro.Online können Sie gemeinsam mit uns Ihre private Einkommensteuererklärung zu vollständig digital erledigen.
Rückfragen zu Steuererklärung erfolgen in der Regel telefonisch oder per E-Mail. Nach Fertigstellung der Erklärung besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis und bestimmen den Übermittlungstermin. Im Anschluss daran übermitteln wir die von Ihnen autorisierte Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt. Die zusätzliche Übermittlung oder Einreichung von Belegen an das Finanzamt ist in der Regel nicht mehr erforderlich. Aufgrund der Belegvorhaltepflicht speichern wir die digital eingereichten Belege für Sie. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt und klären etwaige Rückfragen. Da uns bereits die Belege in digitaler Form vorliegen, müssen wir Sie nicht erneut kontaktieren.
Abwicklung der Unterlagen in Papierform
Ihre Steuererklärung versuchen wir so schnell wie möglich zu bearbeiten. Unter normalen Umständen sollte die Bearbeitung innerhalb weniger Wochen fertiggestellt sein. Hierbei kommt es auf den Umfang der Sachverhalte, der Vollstandigkeit der eingereichten Unterlagen und der zeitnahen Klärung der Rückfragen an. Eine gute und reibungslose Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater ist dabei sehr wichtig. Auf die Bearbeitungszeit beim Finanzamt haben wir leider keinen Einfluß. Sie liegt in der Regel bei 4 bis 12 Wochen nach Eingang der Erklärung und ist aber abhängig vom jeweiligen Finanzamt.
Ihren Steuerbescheid bekommen wir automatisch vom Finanzamt zugeschickt. Die Einspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides. Wir übernehmen die Prüfung des Bescheids und können ggf. gleich unmittelbar den Einspruch einlegen. Sie versäumen keine Einspruchsfrist mehr!
Haben Sie noch Fragen?
Jetzt Mandant werden: