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Die Geschäftsführertätigkeit eines angestellten Geschäftsführers kann auch ohne ausdrücklichen Gesellschafterbeschluss über seine Abberufung enden. Dann haftet er nicht mehr für Lohnsteuerschulden der GmbH.
mehrMenschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird. Mit dem Pflegegeld will der Pflegebedürftige die Person, die ihn pflegt, für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen.
mehrDie Ordnungsmaßnahme einer Schule, einen Schüler mit sofortiger Wirkung von der Schule zu entlassen, weil er sich wiederholt nicht an Regeln gehalten und Mitschüler verletzt und beleidigt hat, ist rechtmäßig.
mehrBei der Bewertung eines Miteigentumsanteils ist ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen.
mehrWenn sich eine Arbeitnehmerin bei ihrer Arbeitgeberin für zwei Tage krankmeldet und trotzdem an einer Party teilnimmt, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein.
mehrDie winterliche Räum- und Streupflicht gilt nicht erst dann, wenn eine allgemeine Glätte vorliegt, sondern bereits bei einer ernsthaften lokalen Glätte. Dies gilt auch für einen Dritten, der die Winterdienstpflicht für den primär Verantwortlichen übernommen hat.
mehrDas Finanzgericht Münster hatte zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine GmbH-Beteiligung ein an die GmbH ausgereichtes Gesellschafterdarlehen als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen bei einer Kommanditgesellschaft behandelt werden kann.
mehrDas Finanzgericht Münster hat dazu Stellung genommen, ob bereits die Anzeige der Schenkung beim Finanzamt oder erst die spätere Einreichung der Schenkungsteuererklärung für den Beginn der Festsetzungsfrist maßgeblich ist.
mehrEine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben.
mehrWenn ein Rechtsanwalt geltend macht, eine Klage (vorübergehend) nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form erheben zu können, muss er die technische Unmöglichkeit dem Gericht gegenüber unverzüglich glaubhaft machen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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